Wasserrückhalt

Schwammwiesen am Klosterberg !
(s. Wasser)

Die steile Hanglage am Nordhang des Klosterberg bedingt bei starken Regenfällen schon einen von Natur aus schnellen Wasserabfluss. Durch die natürliche Vegetation aufgefangen kann jedoch ein Großteil des Niederschlags am naturbelassenen Hang versickern und im Boden gespeichert werden. Wird aber die Fläche im Zuge der Bebauung versiegelt, läuft das Wasser komplett oberflächig ab und wird am Fuße in vollem Umfang in das Kanalsystem eingespeist. Dadurch können sich die Abflussspitzen bis um das Zehnfache erhöhen (vgl. Friedl); die Überflutungsgefahr steigt. Schon jetzt heben sich bei Starkregen an manchen Stellen die Kanaldeckel, wie z.B. an der Ecke Nörerstraße/Stadt-Au (21.7.19, 15:00 Uhr) geschehen. Auch an der Ecke Kolpingstraße/Starzenbachweg drohen bei heftigen Niederschlägen Überflutungen. Eine Hangbebauung verschärft die Situation der Anrainer, zumal mit dem Klimawandel in Deutschland sowohl häufigere als auch intensivere Starkniederschläge erwartet werden (vgl. Deutsches Klimaportal). 

Infolgedessen legt die Gesetzesnovelle des BauGB (2011) ausdrücklich dar, dass auch Klimaschutz und Klimaanpassung als städtebauliche Belange berücksichtigungspflichtig sind. (vgl. §1 Abs.5 BauGB). Ein erhöhtes Überflutungsrisiko bedeutet daher auch einen erhöhten Vorsorgebedarf (vgl. Bundesumweltamt, S.35). Aus einer Handreichung des Bundesumweltamts, in der Beispiele aufgezeigt werden, wie bundesweit auf Klimaänderungen bauleitplanerisch eingegangen werden soll, stammt folgender Abschnitt:
Die fortschreitende Flächenversiegelung und schnelle Ableitung von Regenwasser führt zu erheblichen Problemen, wie geringere Grundwasserneubildung und starke Beschleunigung der Regenwasserabflüsse sowie drohende Überflutung der Fließgewässer. Die Probleme werden sich zukünftig durch die Auswirkungen der klimatischen Veränderungen, wie längere und ausgeprägte Trockenperioden sowie zunehmende Starkregenereignisse, verschärfen. Niederschlagswasser soll [daher] nicht mit dem übrigen Wasser abgeleitet […] und behandelt […] werden. […] [Alternativ soll das Niederschlagswasser] entstehungsnah so lange wie möglich in der Landschaft zurückgehalten, genutzt, versickert und verdunstet werden (dezentrale Bewirtschaftung). Dies verzögert den ggf. verbleibenden Abfluss in Oberflächengewässer.“ (Bundesumweltamt, S.35)
Technische Lösungen zum Wasserrückhalt sollten die Möglichkeiten des natürlichen Wasserrückhalts in der Fläche bestenfalls ergänzen und keinen Ersatz dafür darstellen“. (Bundesumweltamt, S.35)

Vorsorgend-nachhaltig wäre es daher, die Hangflächen am Klosterberg als Wiesenhang unbebaut zu lassen. Gerade das Wurzelgeflecht der Pflanzen gewährleistet die komplette Versickerung des Regenwassers am Klosterberg (siehe Artenvielfalt und Hochwasserschutz). Ein zweites Rückhaltebecken stellt keinen angemessenen Ersatz dar.

Der Klosterberg scheint im Lichte des Klimawandels als Baugebiet nicht geeignet. Ein erhöhtes Überflutungsrisiko der Anrainer am Fuße des Klosterbergs (Kolpingstraße, Stadtau, Starzenbachweg) sowie in den angrenzenden Straßen der Inennstadt würde billigend in Kauf genommen.

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Quellen:

Bundesumweltamt (Hrsg), https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-in-raeumlichen-planung, aufgerufen am 25.5.21Deutsches Klimaportal, https://www.deutschesklimaportal.de/DE/Themen/3_Stadtklima/stadt_eigenes_klima_node.html, aufgerufen am 25.5.21Ernst Friedl, Dipl-Ing., Seeberger Friedl Planungsgesellschaft mbH, Anfrage per Email, 22.12.2020